Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der SaaS-Lösung „Kamio“ der Kamio GmbH

§ 1 Geltungsbereich und B2B-Klausel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Rauchfangkehrersoftware „Kamio“ (nachfolgend „Anbieter“ oder „Kamio“) als Software-as-a-Service (SaaS) sowie für dazugehörige individuelle Entwicklungsleistungen.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB (Rauchfangkehrerbetriebe). Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Kamio in Kenntnis dieser abweichenden Bedingungen Lieferungen oder Dienstleistungen vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsabschluss, Laufzeit und Sperre

(1) Ein Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung durch Kamio oder mit der tatsächlichen Bereitstellung der Zugangsdaten zustande.

(2) Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende des jeweiligen Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang zur Software ohne Einhaltung einer Frist einzuschränken oder zu sperren, wenn der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsgebühren nach einmaliger schriftlicher Mahnung länger als 14 Tage in Verzug ist. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während der Sperre aufrecht. Eine Aufrechnung oder die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wurde rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Kamio schriftlich anerkannt. Die vorübergehende Sperrung des Zugangs stellt keinen Rücktritt vom Vertrag oder eine Erklärung der vorzeitigen Vertragsbeendigung dar; die Entgeltpflicht des Kunden läuft für die Dauer der Sperre uneingeschränkt weiter.

§ 3 Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Support

(1) Kamio stellt die Software über das Internet im jeweils aktuellen Funktionsumfang zur Verfügung.

(2) Der Anbieter garantiert eine branchenübliche Verfügbarkeit der SaaS-Dienste von 99,5 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster (vorzugsweise an Wochenenden oder zwischen 18:00 und 06:00 Uhr) sowie Ausfälle, die nicht im Einflussbereich von Kamio liegen (z. B. höhere Gewalt, Hosting-Ausfälle von Subunternehmern oder Telekommunikationsausfälle).

(3) Supportleistungen werden ausschließlich an Werktagen (Montag bis Freitag) in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr erbracht. Support für kundeneigene Hardware (z.B. defekte Tablets, mobile Drucker) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(4) Kamio stellt die Software im Sinne eines modernen Software-as-a-Service-Modells im jeweils aktuellen Funktionsumfang (‚as-is‘) zur Verfügung. Eine Gewährleistung für spezifische funktionale Anforderungen, die Kompatibilität mit kundeneigener Drittsoftware oder das Erreichen bestimmter wirtschaftlicher oder betrieblicher Ergebnisse durch den Kunden wird ausgeschlossen. Unwesentliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder kurze Betriebsunterbrechungen stellen keine Mängel dar. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen; die Beweislast für das Bestehen eines Mangels im Zeitpunkt der Bereitstellung trägt stets der Kunde. Der Kunde trägt die alleinige fachliche und rechtliche Verantwortung für die mit der Software erzeugten Dokumente, Berichte und Messprotokolle sowie deren gesetzliche Konformität.

(5) Den Kunden trifft als Unternehmer die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 UGB. Der Kunde hat die bereitgestellte Software sowie etwaige Updates unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Auftretende Mängel sind dem Anbieter ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch binnen 14 Tagen nach Entdeckbarkeit, schriftlich unter genauer Beschreibung der Störung anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mängelrüge, gilt die Leistung in Ansehung dieser Mängel als unwiderruflich genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungs- sowie hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen.

§ 4 Individuelle Kundenentwicklungen (Customizing)

(1) Gegen ein gesondertes Entgelt können kundenspezifische Programmierleistungen oder Schnittstellen angeboten werden, über die ein Einzelvertrag geschlossen wird.

(2) Der Kunde ist nach Fertigstellung der Individualentwicklung zur Abnahme verpflichtet. Nach Meldung der Fertigstellung beginnt eine Abnahmefrist von zwei Wochen. Läuft diese Frist ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt. Bei wesentlichen Mängeln hat Kamio das Recht auf Nachbesserung.

(3) Geistiges Eigentum an Individualentwicklungen: Sämtliche im Auftrag des Kunden erstellten individuellen Entwicklungen werden als Beitrag zur Weiterentwicklung der zentralen Kamio-Plattform verstanden. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass alle Rechte, Titel, Urheberrechte und Ansprüche an diesen Entwicklungen vollumfänglich und exklusiv beim Anbieter (Kamio) verbleiben und in den Standard der Software überführt werden dürfen. Dem Kunden wird hieran lediglich das in § 6 beschriebene Nutzungsrecht eingeräumt.
Sollte der Kunde zur Erstellung von Individualentwicklungen eigene Konzepte, Entwürfe, UI-Skizzen oder Prozessbeschreibungen beistellen, garantiert er, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Er räumt Kamio an diesen Vorgaben eine unwiderrufliche, übertragbare, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte sowie unentgeltliche Werknutzungsbewilligung ein, um diese zur Weiterentwicklung der Standardsoftware und für andere Kunden zu nutzen.

§ 5 Mitwirkungspflichten und Offline-Nutzung

(1) Der Kunde ist für die Bereitstellung der notwendigen Hardware (Smartphones, Tablets), aktueller Betriebssysteme und einer ausreichenden Internetverbindung selbst verantwortlich.

(2) Risiko bei Offline-Nutzung: Die App bietet für den Einsatz in Gebieten ohne Netzabdeckung (z.B. Heizungskeller) eine Offline-Funktionalität, bei der Daten lokal auf dem Endgerät zwischengespeichert werden. Da Daten im Offline-Modus vorerst nur lokal zwischengespeichert werden, sind diese bis zur erfolgreichen Cloud-Synchronisation naturgemäß ungesichert. Geht das Endgerät in dieser Zeit kaputt, verloren oder erleidet es einen Systemfehler, können Daten verloren gehen. Das Risiko für Datenverluste bei lokal genutzten Daten geht erst in jenem Moment auf Kamio über, in dem die Daten vollständig und fehlerfrei auf den Cloud-Servern von Kamio eingegangen sind und der Server dies der Applikation automatisiert bestätigt hat.

(3) Kamio führt regelmäßige System-Backups der Cloud-Infrastruktur durch. Zur Erfüllung der eigenen kaufmännischen und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten obliegt es jedoch dem Kunden, die verarbeiteten Daten regelmäßig über die bereitgestellten Exportfunktionen lokal und eigenverantwortlich zu sichern. Zugangsdaten sind zum Schutz der eigenen Geschäftsgeheimnisse sorgfältig vor dem Zugriff Dritter zu bewahren.

§ 5a Acceptable Use und Schad- und Klagloshaltung

(1) Dem Kunden ist es strengstens untersagt, die Software zur Speicherung oder Übermittlung von rechtswidrigen, diffamierenden, rassistischen, schadsoftwarehaltigen (z. B. Viren, Trojaner) oder die Urheber- und Persönlichkeitsrechte Dritter verletzenden Inhalten zu nutzen. Der Missbrauch von APIs oder der Einsatz automatisierter Abfragesysteme (z. B. Bots) ohne schriftliche Freigabe des Anbieters ist unzulässig.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, Kamio von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung) vollumfänglich schad- und klaglos zu halten, die auf eine rechtswidrige, unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Software durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder ihm zuzurechnende Dritte zurückzuführen sind.

§ 6 Nutzungsrechte und IP-Schutz

(1) Dem Kunden wird das nicht-exklusive, nicht weiter-lizenzierbare und nicht übertragbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang während der Vertragsdauer für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.

(2) Alle Rechte an der Software, dem Quellcode, der Dokumentation, dem Erscheinungsbild (Interface), der Prozessabbildung sowie an Logos und Markennamen verbleiben vollständig beim Anbieter. Dem Kunden ist es strengstens untersagt, die Software oder Teile davon zu veräußern, zu vervielfältigen oder Dritten Sublizenzen daran zu gewähren.

§ 7 Zahlungsbedingungen und Wertsicherung

(1) Entgelte sind mangels anderer Vereinbarung unmittelbar nach Erhalt der Rechnung abzugs- und spesenfrei zu begleichen.

(2) Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Kamio berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. sowie eine gesetzliche Pauschale für Betreibungskosten in Höhe von 40,00 EUR zu verrechnen.

(3) Um eine konstant hohe Serverstabilität, Support und Cybersicherheit gewährleisten zu können, unterliegen die vereinbarten wiederkehrenden Nutzungsgebühren einer wertgesicherten Anpassung (Wertsicherung). Als Berechnungsbasis dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als vertragliche Ausgangsbasis dient die für den Monat Dezember des jeweiligen Vorjahres des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Anpassung erfolgt jährlich mit der ersten Rechnung. Die Erhöhung oder Senkung der Gebühren tritt automatisch ein, sobald die Indexveränderung gegenüber der vertraglichen Ausgangsbasis (bzw. der letzten Anpassung) mindestens 3 % (Schwellenwert) beträgt. Sinkt der Index, so verringern sich die Nutzungsgebühren im selben prozentualen Verhältnis; steigt der Index, so erhöhen sie sich entsprechend. Die Anpassung erfolgt administrativ zweckmäßig jeweils zum 1. Jänner eines Kalenderjahres mit dem Vergleichswert von Dezember.

§ 8 Haftung

(1) Kamio haftet unbeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei schlicht grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf die jährliche Auftragssumme (die bezahlten SaaS-Gebühren der letzten 12 Monate) beschränkt.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und den entgangenen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden wird vollständig ausgeschlossen.

(4) Bei einem vom Anbieter verschuldeten Datenverlust haftet dieser ausschließlich für jenen Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Eine darüber hinausgehende Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.

(5) Der Anbieter bedient sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritter (z. B. Hosting-Provider). Für das Verschulden dieser Erfüllungsgehilfen haftet der Anbieter nach Maßgabe der in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen wie für sein eigenes. Subsidiär tritt der Anbieter sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Drittanbieter an den Kunden ab.

(6) Die in den Absätzen 2 und 3 vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich nicht für Schäden, die aus der Verletzung von Datenschutzpflichten (insbesondere DSGVO) oder der Verletzung von Immaterialgüterrechten resultieren.

(7) Soweit der Kunde im Rahmen von Beleihungen hoheitliche Aufgaben erfüllt (z. B. im Rahmen der feuerpolizeilichen Beschau oder der Kehrbuchführung) und der Staat aufgrund von Amtshaftung in Anspruch genommen wird, sind Regressansprüche gegen den Anbieter nach § 1042 ABGB im Falle von leichter und schlicht grober Fahrlässigkeit auf die Höhe der jährlichen Auftragssumme beschränkt.

§ 9 Datenherausgabe und Löschung bei Vertragsende

(1) Nach Wirksamwerden einer Kündigung hat der Kunde die Möglichkeit, die von ihm in der Software gespeicherten Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen eigenständig mittels der in der Software zur Verfügung gestellten Funktionen zu exportieren.

(2) Nach Ablauf dieser 30-Tage-Frist ist Kamio berechtigt und aus datenschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, den Mandanten-Account mitsamt allen Endkundendaten automatisiert und unwiderruflich von den Servern zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung vor Fristablauf selbst verantwortlich. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für ihn im Rahmen seiner gewerblichen und hoheitlichen Tätigkeiten (z. B. Führung des Kehrbuchs, Mängelmeldungen) gesetzliche Aufbewahrungsfristen von 7 bis 10 Jahren oder länger (z. B. nach BAO, UGB oder länderspezifischen Kehrordnungen) gelten, deren Einhaltung ihm nach Vertragsende allein obliegt.

§ 9a Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit Kamio im Rahmen der Softwarenutzung personenbezogene Daten des Kunden oder von dessen Endkunden verarbeitet, wird Kamio ausschließlich als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig.

(2) Die Parties vereinbaren, dass für diese Verarbeitungen die standardisierte ‚Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)‘ von Kamio gilt. Diese ist integraler Bestandteil dieses Vertrages und kann auf der Website des Anbieters eingesehen, heruntergeladen und gedruckt werden. Mit Zustimmung zu diesen AGB schließt der Kunde diese Vereinbarung rechtswirksam ab.

§ 10 Referenznennung

(1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, von Kamio auf der Website, bei Präsentationen oder in Werbematerialien als Referenzkunde geführt zu werden.

(2) Kamio ist berechtigt, hierfür den Firmenwortlaut und das Firmen-Logo des Kunden unentgeltlich zu nutzen. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Als ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird Graz, Österreich, vereinbart.

(2) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

§ 12 Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, technischen Daten, Workflows, Spezifikationen sowie vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen des Kunden, insbesondere personenbezogene Daten sowie betriebliche Finanzdaten, über die Dauer dieses Vertrages hinaus streng vertraulich zu behandeln. Für personenbezogene Daten gelten die gesetzlichen Lösch- und Aufbewahrungsfristen (insb. DSGVO). Für alle übrigen vertraulichen Informationen gilt eine Geheimhaltungsverpflichtung von 3 Jahren über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.